DSGV verschiebt Präsidentenwahl
Fahrenschon: „Es soll über die Person und nicht über einen Zustand abgestimmt werden“
08.11.2017 – Pressemitteilung 49/2017
Der Präsidialausschuss des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands hat auf Vorschlag von DSGV-Präsident Georg Fahrenschon beschlossen, die Wiederwahl des Präsidenten zu verschieben. Damit soll die Gelegenheit gegeben werden, den Abschluss des derzeit laufenden Steuerstrafverfahrens abzuwarten. In diesem wehrt sich der DSGV-Präsident gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung. Dieser wurde von Unbekannten in die Öffentlichkeit lanciert.
„Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird“, sagte Fahrenschon. Er halte an seiner Kandidatur für eine zweite Amtszeit fest, weil er mit den verspätet eingereichten, korrekten Steuererklärungen zwar einen Fehler, aber keine vorsätzliche Steuerstraftat begangen habe. Er habe auch alle Steuern korrekt gezahlt.
Der Präsidialausschuss des DSGV hat sich am Dienstagabend ausführlich mit der Lage auseinander gesetzt: „Der Präsidialausschuss nimmt die Entscheidung des Präsidenten mit Unterstützung zur Kenntnis. Die Verschiebung ist aus unserer Sicht sachgerecht. Da die laufende Amtszeit des Präsidenten ohnehin noch mehr als ein halbes Jahr andauert, kann der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet werden. Nach Klärung der Angelegenheit kann über die geplante Wiederwahl unbelastet entschieden werden. Ansonsten genießt Herr Fahrenschon unser Vertrauen“, sagte der 1. Vizepräsident des DSGV und Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Thomas Mang, für den gesamten Präsidialausschuss.
Die neue Mitgliederversammlung mit Wiederwahl des Präsidenten wird schnellstmöglich terminiert, sobald das Verfahren vor dem Amtsgericht München abgeschlossen ist. Fahrenschon bleibt im Amt, er verfügt über einen bis Mai 2018 laufenden Vertrag.
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