Fahrenschon:„Bessere Regulierung ohne Abstriche bei der Finanzmarktstabilität“

13.07.2017 – Pressemitteilung 32/2017

Eine „bessere Regulierung ohne Abstriche bei der Finanzmarktstabilität“ forderte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), heute bei einem Pressegespräch in Brüssel. Fahrenschon sprach sich damit gegen eine Deregulierung für international tätige Großbanken aus, wie sie sich derzeit in den USA vollziehe. Gleichzeitig plädierte er jedoch für abgespeckte Regelungen für kleine und risikoarme Kreditinstitute: „Die Vielfalt des europäischen Bankenmarktes ist eine Stärke. Dem muss die Regulierung Rechnung tragen und Vorgaben besser nach Risikogehalt, Geschäftsmodell und Größe ausdifferenzieren.“ 

Der Vorstoß aus Deutschland sei „ein guter Schritt“ und gehe „genau in die richtige Richtung“. Auf EU-Ebene dürfte das Thema nun nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn die Bankenregulierung entwickele sich zum Hauptkostentreiber von kleinen und mittleren Instituten, ohne dass diese für die Finanzmarktkrise verantwortlich waren. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die deutsch-französischen Regierungskonsultationen sagte Fahrenschon: „Europa muss im internationalen Wettbewerb bestehen können. Es liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, die notwendigen Reformen anzustoßen. Die EU kann hier aber unterstützen. Wir müssen die EU-Strukturfonds so ausgestalten, dass gezielte Anreize für Reformen gesetzt werden. Das ist europäische Solidarität der besten Art.“ 

Fahrenschon sprach sich gegen weitere Schritte hin zu einer Transferunion aus. Das gelte auch für eine zentrale EU-Einlagensicherung. Der Vorschlag der EU-Kommission führe in die falsche Richtung, denn er erhöhe die Ansteckungsgefahren im Bankenbereich. „Höhere Ansteckungsgefahren ist das letzte, was Europa braucht. Die Vorschläge für eine zentrale vergemeinschaftete EU-Einlagensicherung gehören vom Tisch“, so Fahrenschon.

Bei der technischen Ausgestaltung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD II warb Fahrenschon dafür, auch auf den letzten Metern dem Daten- und Verbraucherschutz die richtige Priorität einzuräumen. Kontoabfragen von Drittdiensten dürften nur mit offenem Visier und nur im gesetzlich geregelten Umfang erfolgen. Fahrenschon: „Hier darf es kein Hintertürchen geben.“ Die Kreditwirtschaft, Verbraucherschützer und auch viele FinTech-Unternehmen unterstützten daher den EBA-Vorschlag für die regulatorisch-technischen Standards der PSD II.

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