Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe: „EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte zu mehr Transparenz und Erläuterungen des Eurosystems führen“
25. Mai 2020 - Pressemitteilung Nr. 33
Für „pragmatische Schlussfolgerungen“ aus dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts plädieren die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe in ihrem jüngsten gemeinsamen Standpunkt. Obwohl das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bereits jetzt Erläuterungen und Abwägungen vornimmt, erachten die Ökonomen eine Ausweitung und Vertiefung dieser Kommunikation als essenziell bei der Verankerung der Geldpolitik in der europäischen Gesellschaft. Dieser Weg erhöhter Transparenz, der für die Akzeptanz der Geldpolitik in der Öffentlichkeit grundlegend ist, müsse verbreitert werden. Das solle allerdings aus dem ESZB heraus selbst geschehen – neue verpflichtende Anhörungs- oder Rechtfertigungspflichten halten die Chefvolkswirte für nicht zielführend.
„Der Richterspruch aus Deutschland schränkt die Unabhängigkeit des Eurosystems nicht ein: Er untersucht nicht die Inhalte der Geldpolitik, sondern verlangt von der EZB lediglich Erklärungen zu ihrem geldpolitischen Kurs. Hier rächt sich, dass die EZB in der Vergangenheit zu wenig zur breiten Kommunikation ihrer Geldpolitik getan hat, deren außergewöhnliche Folgen ja tatsächlich für alle Wirtschaftsteilnehmer spürbar sind“, so Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank.
Grundsätzlich gehörten die bisherigen EZB-Maßnahmen in das Feld der Geldpolitik. „Eine Geldpolitik, die realwirtschaftlich neutral ist, gibt es nicht. Die Wirksamkeit und Grenzen der Geldpolitik müssen jedoch immer wieder neu erklärt werden“, so Dr. Reinhold Rickes, Leiter Volkswirtschaft beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV).
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