DSGV-Präsident Schleweis: EU-Kommission darf bewährte Einlagensicherungssysteme nicht durch die Hintertür gefährden

18.04.2023 - Pressemitteilung Nr. 19

Die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Bankenabwicklung bedrohen die bestehenden gut funktionierenden Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Das hat der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Helmut Schleweis mit Blick auf die heute vorgelegten Vorschläge der Kommission zur CMDI-Review deutlich gemacht: „Sparerinnen und Sparer wollen, dass ihr Geld sicher und gut geschützt ist. Deshalb vertrauen sie es den Sparkassen an. Unser Sicherungssystem bietet doppelten Schutz. Es dient den Einlegern ebenso wie den Instituten. Dieses Prinzip darf nicht angetastet werden.“

Die nun vorgelegten Vorschläge zur CMDI-Reform würden die Hürden für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Instituten unnötig in die Höhe schrauben. Schnelle und pragmatische Stabilisierungsmaßnahmen zur Abwendung eines Problemfalles wären künftig nicht mehr wie bisher möglich.  

Die aktuellen Entwicklungen bei einigen US-Banken sowie bei der Großbank Credit Suisse hätten gezeigt, dass es sinnvoll ist, die mögliche Abwicklung von Banken sorgfältig zu planen. Schleweis: „Wenn es dazu Handlungsbedarf für die EU-Kommission gibt, darf dies nicht dazu führen, das erfolgreiche Geschäftsmodell regional ausgerichteter Verbünde in Frage zu stellen.“

Die CMDI-Review dürfe nicht dafür genutzt werden, die europäische Einlagensicherung (EDIS) durch die Hintertür einzubringen. Schleweis: „Aus unserer Sicht ist klar: Für Risiken muss derjenige haften, der sie eingeht. Gelder von Sparkassenkundinnen und -kunden stehen nicht zur Verfügung zur Rettung internationaler Finanzkonzerne.“

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