Karolin Schriever: „Einigung beim EU-Bankenpaket ist wichtiges Signal der Stabilität“

27.06.2023 - Pressemitteilung Nr. 32

EU-Rat und EU-Parlament haben als Verhandlungsführer im Trilog eine politische Einigung zum EU-Bankenpaket erzielt. „Dieses ausgewogene Ergebnis sendet zur richtigen Zeit ein Signal der Stabilität und wird zugleich der Diversität europäischer Kreditinstitute gerecht. Damit wurde in vielen Belangen auch den Besonderheiten deutscher Banken und Sparkassen Rechnung getragen. Die EU setzt den internationalen Rahmen damit vorbildlich um“, so Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Es sei gut, dass damit nach fast 15 Jahren eine politische Einigung für die Überarbeitung des bankaufsichtlichen Rahmenwerks auf Basis internationaler Vorgaben aus Basel gefunden worden sei. In den meisten anderen Jurisdiktionen werde Basel III dagegen nur auf die größten, systemrelevanten Institute angewandt. In den USA etwa nur auf ein gutes Dutzend Institute, während Institute wie die Silicon Valley Bank oder First Republic Bank in weiten Teilen davon ausgenommen waren.

Auch die Sparkassen wenden die Basel-Standards schon seit Jahrzehnten an. Karolin Schriever: „Trotzdem bringt die erneute Aktualisierung von Basel III wieder Herausforderungen mit sich: dazu zählen neue Vorgaben, Kapitalbelastungen sowie Anforderungen an institutsinterne Prozesse und IT. Umso wichtiger wäre gewesen, die besonderen Gegebenheiten kleiner und mittlerer Institute stärker zu berücksichtigen.“ Gerade sie seien mit der komplexen Regulatorik bereits heute deutlich belastet. „Kleine und mittlere Finanzinstitute sind wichtige Partner regional aufgestellter Unternehmen, wenn es um den Umbau hin zu mehr Nachhaltigkeit geht. Diese Partnerschaft darf nicht gebremst werden, indem die Institute mit zu viel Administration überhäuft werden“, betonte Karolin Schriever. 

Mit Blick auf die besonderen Aufgaben kleiner und mittlerer Institute sollte beim nächsten Regulierungspaket unbedingt nachgesteuert werden. Neue EBA-Mandate zur Sicherstellung von Verhältnismäßigkeit und mögliche Entlastungen bei Meldeverfahren seien zwar positiv, müssten jetzt aber auch zu konkreten Entlastungen führen.

Der Abschluss von Basel III ist damit ein erhebliches Stück näher gerückt. Karolin Schriever: „Mit Blick auf die Umsetzungsfrist zum 1. Januar 2025 müssen die nun verbleibenden technischen Diskussionen zügig abgeschlossen werden, um den Instituten und ihren Dienstleistern noch genügend Zeit für die Umsetzung zu lassen.“  

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