BaFin erleichtert Anforderungen an Risikomanagement – Karolin Schriever: Endlich konkrete Entlastungen

27.11.2024 - Pressemitteilung Nr. 59

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrer aktuellen Aufsichtsmitteilung konkrete Erleichterungen für sehr kleine und kleine Banken und Sparkassen im Risikomanagement angekündigt. Diese Maßnahmen sollen Regelungen präzisieren und Vorgaben entschlacken. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht darin einen entscheidenden Schritt zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Aufsicht.

„Die jüngsten Maßnahmen der BaFin sind ein wichtiges Signal für eine Regulierungspraxis, die sich stärker an Größe und Struktur der Institute orientiert. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend, damit kleinere und mittlere Banken weiterhin verlässliche Partner der Wirtschaft bleiben. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in den Dialog mit der BaFin stets gezielte Entlastungsvorschläge eingebracht. Es freut uns, dass diese nun Gehör gefunden haben“, sagt Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

Insbesondere die verbindliche Definition von „kleinen“ und „sehr kleinen“ Instituten sei wegweisend. Die neuen Schwellenwerte sehen vor, dass Institute mit einer Bilanzsumme bis zu 1 Milliarde Euro als „sehr klein“ gelten, während „kleine“ Institute in der Regel bis zu 5 Milliarden Euro Bilanzsumme aufweisen. Schriever: „Diese Anpassungen stärken die Vielfalt des deutschen Bankenmarktes und seine Fähigkeit, unsere Wirtschaft zu unterstützen.“

Der DSGV betont, dass die praktischen Umsetzungen der Erleichterungen vor Ort entscheidend sind. „Es kommt jetzt darauf an, dass diese Entlastungen in der täglichen Arbeit unserer Institute spürbar werden“, so Schriever weiter.

Der DSGV wird die Umsetzung dieser Maßnahmen eng begleiten und den konstruktiven Austausch mit der Aufsicht fortsetzen.

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