Finalisierung von Basel III: Risikoarmes Geschäft nicht zusätzlich belasten
26. November 2019 - Fokuspapier der Sparkassen-Finanzgruppe
Das Regulierungspaket des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Vorschläge zur "Finalisierung von Basel III", müssen bei der Umsetzung in europäisches Recht angepasst und ergänzt werden. Das fordert der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in einem Fokuspapier. Die Besonderheiten des europäischen Bankenmarktes sowie der europäischen Finanzierungskultur rechtfertigten dies. Ein Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung von "Basel III" in europäisches Recht (CRR III/CRDVI) wird im ersten Halbjahr 2020 erwartet, angestrebt werden neue und einheitliche Standards, nach denen Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen, insbesondere im Kreditgeschäft.
Der Baseler Ausschuss, die G20 und die europäischen Finanzminister haben stets betont, dass mit den neuen Regeln insgesamt keine signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen für Institute verbunden sein soll. Selbst die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) rechnet im Zuge der bis 2027 final umzusetzenden Vorschläge in der EU allerdings mit einem durchschnittlichen Anstieg der Mindestkapitalanforderungen um 24,4 Prozent. Deutsche Institute sind im Mittel sogar mit rund 40 Prozent Anstieg der Mindestkapitalanforderungen mit am stärksten betroffen.
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