Chefvolkswirte: Bilaterale Garantien vor europäischen Corona-Bonds
15.04.2020 - Newsletter der volkswirtschaftlichen Abteilungen der Landesbanken, Sparkassen und der DekaBank
Europas Finanzminister hätten zwar in ihren Verhandlungen "doch noch einen Weg gefunden, für Europa ein Signal des Zusammenhalts zu senden", urteilen die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe über die Einigung des EU-Finanzministerrats. Doch seien die Hilfsvolumina für einzelne Länder vergleichsweise gering. Sie schlagen daher vor, europäische Solidarität mit Stabilisierungsanleihen mit begrenzter Laufzeit zu leben: Neuemissionen sollten nur bis 31. Dezember 2021 möglich sein, die maximale Laufzeit fünf Jahre betragen. Solche Stabilisierungsanleihen würden dann beispielsweise von Italien mit einer Garantie beispielsweise durch die Bundesrepublik Deutschland auf den Märkten plaziert.
Eine Vollvergemeinschaftung über Corona-Anleihen, sofern diese dauerhaft eingeführte Euro-Bonds bedeuten, ist nach Einschätzung der Ökonomen nicht konsensfähig - "und sie wären auch nicht sinnvoll". Stabilisierungsanleihen hingegen könnten in vielen bilateralen Garantiebeziehungen zwischen Ländern mit hoher und schwacher Bonität genutzt werden. Somit würde das Eigenkapital des ESM nicht belastet, wie es bei Corona- oder Eurobonds der Fall wäre. Die bilateralen Garantiebeziehungen könnten den Nukleus für einen europäischen Wiederaufbaufonds bilden, schreiben die Chefvolkswirte in ihrem aktuellen Newsletter zur Corona-Pandemie.
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